Meine
Betreuung
Sollte der kranke und/oder behinderte Mensch
nicht mehr in der Lage sein, alle seine
Angelegenheiten selbstständig zu regeln, kann
ich als Vollmachtnehmerin oder beim
Vormundschaftsgericht als gesetzliche Betreuerin
vorgeschlagen werden, insbesondere dann, wenn es
keine Verwandten gibt, die dies übernehmen
könnten oder ergänzend zu diesen.
Je nach Entscheidung des Gerichtes regele ich
für Sie bzw. die zu betreuende Person einzelne
dieser Bereiche:
- Behörden- und
Ämterangelegenheiten
- Vermögensangelegenheiten
- Gesundheitsfürsorge
- Aufenthaltsfragen
- Wohnungsangelegenheiten
- Anhalten und Öffnen der Post
Sollte die zu betreuende Person kein
Vermögen haben (z.Zt. ist der Grundfreibetrag
des Selbstbehaltes Euro 2.600,00 an Vermögen.
Dieser kann je nach anerkannter Behinderung und
Familienstand auch höher sein) werden die o.g.
Leistungen für die zu betreuende Person aus
der Staatskasse bezahlt. Bei vorliegendem
Vermögen ist die Betreuung aus dem
Vermögen zu bezahlen. Sämtliche
Vermögensangelegenheiten werden vom Gericht
überwacht und geprüft.
Meine Vergütung erfolgt pauschal nach
gesetzlich festgelegten Sätzen.
Hierzu und zu der Einrichtung von
Vorsorgevollmachten gebe ich gerne Beratung und
Unterstützung und sie erreichen mich
hier
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