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Sollte der kranke und/oder behinderte Mensch nicht mehr in der Lage sein, alle seine Angelegenheiten selbstständig zu regeln, kann ich als Vollmachtnehmerin oder beim Vormundschaftsgericht als gesetzliche Betreuerin vorgeschlagen werden, insbesondere dann, wenn es keine Verwandten gibt, die dies übernehmen könnten oder ergänzend zu diesen.

Je nach Entscheidung des Gerichtes regele ich für Sie bzw. die zu betreuende Person einzelne dieser Bereiche:

  • Behörden- und Ämterangelegenheiten
  • Vermögensangelegenheiten
  • Gesundheitsfürsorge
  • Aufenthaltsfragen
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Anhalten und Öffnen der Post

Sollte die zu betreuende Person kein Vermögen haben (z.Zt. ist der Grundfreibetrag des Selbstbehaltes Euro 2.600,00 an Vermögen. Dieser kann je nach anerkannter Behinderung und Familienstand auch höher sein) werden die o.g. Leistungen für die zu betreuende Person aus der Staatskasse bezahlt. Bei vorliegendem Vermögen ist die Betreuung aus dem Vermögen zu bezahlen. Sämtliche Vermögensangelegenheiten werden vom Gericht überwacht und geprüft.

Meine Vergütung erfolgt pauschal nach gesetzlich festgelegten Sätzen. 

Hierzu und zu der Einrichtung von Vorsorgevollmachten gebe ich gerne Beratung und Unterstützung und sie erreichen mich hier

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Ingeborg Meeske
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